Als Familienunternehmen ist es für die GRG besonders wichtig, Handeln und Entscheidungen nachhaltig und verantwortlich zu gestalten. Wir berücksichtigen dabei gleichermaßen ökologische und soziale Ziele. Die Anerkennung und die Achtung von Menschenrechten sind dabei unangefochten von zentraler Bedeutung. Unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt und der daraus resultierende Verhaltenskodex für Lieferanten bringt unsere menschenrechtlichen Werte sowie unsere ökologische und soziale Verantwortung zum Ausdruck.
Ab dem 1.1.2023 verpflichtet auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und zur Vermeidung von Schäden an der Umwelt durch die Umsetzung festgelegter Sorgfaltspflichten. Dabei gilt es besonders, entlang der Lieferkette sicherzustellen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken ausgeschlossen sind. Dazu gehören beispielsweise Zwangs- und Kinderarbeit, Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler oder ethischer Abstammung, Geschlecht, Alter oder Religion, Nichteinhaltung von Arbeitssicherheitsstandards, oder auch Aus- und Einfuhr gefährlicher Abfälle.
Alle unmittelbar Betroffenen und diejenigen, die Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen oder Verletzung des Schutzes der Umwelt haben, können über das Hinweisformular auf dieser Seite Risiken und Verletzungen entlang unserer gesamten Lieferkette melden. Alle Meldungen werden vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt. Wir möchten Sie jedoch ermutigen, bei Hinweisen Ihre Kontaktdaten zu nennen, da dies insbesondere bei Rückfragen oder Informationen über die Ergebnisse unserer Untersuchung von Bedeutung ist.